Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung wird gemäß §36 der Gewerbeordnung durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden bestellt.

Patrick Kohl wurde von der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg als Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung öffentlich bestellt und vereidigt.

 

Am 25.07.2023 wurde Patrick Kohl durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg im Sachgebiet Kraftfahrzeugschäden und -bewertung öffentlich bestellt und vereidigt, nachdem die besondere Fachkunde im Sachgebiet im Zuge einer mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfung nachgewiesen wurde und die Zuverlässigkeit überprüft wurde.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgte durch Herrn Wolf-Dieter Bauer im Beisein von Herrn Thomas Albiez (Hauptgeschäftsführer der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg) mit anschließender Übergabe der Bestellungsurkunde, des Sachverständigenausweises und des zugehörigen Rundstempels.

 

Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss seine Zuverlässigkeit und seine Fachkompetenz auf dem entsprechenden Fachgebiet nachweisen und unterliegt bei der Tätigkeit einer regelmäßigen Kontrolle durch die Bestellungskörperschaft. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt dabei durch die entsprechend berechtigten Bestellungskörperschaften. Dies sind entweder Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern aber auch Architekten- und Ingenieurskammern.

Was bedeutet öffentlich bestellt und vereidigt?

Im Rahmen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wird der Sachverständige darauf vereidigt, dass er die Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiiisch erfüllt und die entsprechenden Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Vereidigung im Sinne des §79 Abs.3 StPO sowie des §410 Abs.2 ZPO.

Welche Pflichten ergeben sich aus der öffentlichen Bestellung und Vereidigung?

Im Rahmen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung verpflichtet sich der Sachverständige zur Erstattung von Gutachten sowohl für Gerichte und Verwaltungsbehörden als auch für andere Auftraggeber.