Ein Hagelschaden ist gerade in der Gewittersaison während den Sommermonaten nicht unwahrscheinlich. Der Hagel hinterlässt bereits ab Korngrößen von 1–2 cm unschöne Beulen und Dellen an Ihrem Fahrzeug. Im Folgenden erhalten Sie einige Tipps zum Verhalten nach einem Hagelschaden und der Abwicklung mit Ihrer Kaskoversicherung.

Nachgefragt…

 

„Bedingt durch den Klimawandel haben wir es immer häufiger mit Unwettern und Hagel zu tun. Wenn es zu einem Hagelschaden an Ihrem Fahrzeug gekommen ist, sollten Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Kasko-Versicherung melden. Wenn Sie die Tipps auf dieser Homepage beachten kann nichts schief gehen. Wenn das Fahrzeug repariert werden soll, prüfen Sie am besten vorab in Ihrem Versicherungsvertrag ob eine „Werkstattbindung“ besteht. In diesem Fall wird Ihnen Ihre Versicherung vorschreiben in welche Werkstatt Sie fahren können. Sollten Sie die freie Wahl haben, empfehlen wir Ihnen das Fahrzeug zu einer Werkstatt zu bringen, die sich auf solche Arbeiten (lackschadenfreie Instandsetzung) spezialisiert hat oder mit Profis zusammenarbeitet. Sehr viele Dellen können gedrückt werden, ohne das der Lack beschädigt wird. Für das Fahrzeug und den Wiederverkauf ist es immer besser wenn der Schaden ohne Lackieren und Spachteln beseitigt werden kann.“

Peter Sicken
Inhaber, KFZ-Sachverständiger Peter Sicken, Siegburg

 

Ein Hagelschaden ist gerade in der Gewittersaison während den Sommermonaten nicht unwahrscheinlich. Der Hagel hinterlässt bereits ab Korngrößen von 1–2 cm unschöne Beulen und Dellen an Ihrem Fahrzeug. Im Folgenden erhalten Sie einige Tipps zum Verhalten nach einem Hagelschaden und der Abwicklung mit Ihrer Kaskoversicherung.

 

Es hagelt – was tun?
Sollten Sie feststellen, dass es draußen hagelt, ist es selbstverständlich sinnvoll das Fahrzeug unterzustellen oder abzudecken. Bedenken Sie aber als Allererstes Ihre eigene Sicherheit! Nur wenn es möglich ist, dass Sie das Auto gefahrlos erreichen, empfehlen wir Ihnen Maßnahmen zu ergreifen. Sollten Sie keine Garage haben, können Sie das Auto zum Beispiel mit Kartons oder Decken schützen.

Sollten Sie unterwegs unerwartet in einen Hagelschauer geraten, suchen Sie sich nach Möglichkeit einen Unterstellplatz für Ihr Auto. Leider ist das nicht in allen Situationen möglich. Sollten Sie das Hagelunwetter live mitbekommen, empfehlen wir Ihnen zum Zwecke der Beweissicherung einige Bilder oder ein Video aufzunehmen. Vermeiden Sie aber in jedem Fall die Benutzung des Smartphones oder einer Kamera während der Fahrt!

 

Bewahren Sie Ruhe, leider können Sie das Wetter in dieser Situation sowieso nicht ändern!

Sie haben Ihr Fahrzeug nicht rechzeitig untergestellt und haben nun einen Hagelschaden?
Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist, gilt es als Erstes zu prüfen, welchen Umfang Ihre KFZ-Versicherung hat. Allgemeine Unwetter- und somit auch Hagelschäden werden je nach gewähltem Tarif entweder über die Teilkasko- oder die Vollkasko-Versicherung des Fahrzeugs abgedeckt. Dabei haben Sie als Versicherungsnehmer unter Umständen eine Selbstbeteiligung zu leisten. Haben Sie nur eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen, können Sie den Schaden ausschließlich auf eigene Kosten reparieren.

 

Ablauf der Schadenmeldung bei Kaskoversicherungen
Eine unverzügliche Meldung des Schadens an Ihren Versicherer ist der wichtigste Schritt zu einer erfolgreichen Schadenabwicklung. Dabei kommt es im ersten Moment darauf an, dem Versicherer mitzuteilen, dass das Fahrzeug einen Hagelschaden erlitten hat. Der Versicherer wird Sie nach dem genauen Standort des Fahrzeugs und der Uhrzeit fragen um festzustellen, ob Ihr Schaden durch ein Unwetter mit Hagelniederschlag verursacht wurde. Die Anzahl der Beulen und Dellen ist für eine erste Schadensmeldung beim Kaskoversicherer nicht ausschlaggebend. Im zweiten Schritt können Sie Ihrem Versicherer Fotos zur Dokumentation des Schadens übermitteln.

 

Fotodokumentation mit dem Smartphone und unserer Dellenkarte
Beulen und Dellen, die durch Hagel entstanden sind, sind nicht immer leicht zu erkennen und noch schwieriger zu fotografieren. Für die Erstellung eines Schadengutachtens verwenden KFZ-Sachverständige sogenannte Dellenreflektoren. Mit parallelen schwarzen und weißen Linien wird dieser Dellenreflektor an die betroffenen Stellen des Fahrzeugs gehalten und man kann erkennen, ob die Oberfläche entsprechende Dellen, Knicke oder Kanten aufweist.

 

Unsere Dellenkarte finden Sie unten im PDF-Format zum Ausdrucken. Wir empfehlen, die Dellenkarte nach dem Ausdrucken zu laminieren oder auf einen stabilen Karton aufzukleben. Damit wird die Handhabung der Dellenkarte und somit auch die Dokumentation der Schäden erheblich vereinfacht. Unsere Protokollvorlage unterstützt Sie dabei zu dokumentieren, in welchem Bereich des Fahrzeugs Sie wie viele Schäden gefunden haben. Dabei unterscheiden wir nach den Baugruppen Motorhaube, Dach, Kofferraum, Türen, Kotflügel sowie Seitenwand.

 

Dellenkarte zum Ausdrucken: Dellenkarte zur Hagelschadenerkennung

Protokollvorlage zur Dokumentation der Schäden: Hagelschadenprotokoll

 

Anwendungstipps

  • Fahrzeug reinigen
  • Fahrzeug trocknen
  • Dellenkarte in einem Winkel von ca. 75° gegen die zu begutachtende Fläche halten
  •  Flächen Stück für Stück auf Dellen untersuchen
  • Dokumentation der Dellenanzahl bis 20 mm / bis 30 mm / bis 40 mm / über 40 mm Durchmesser pro beschädigter Baugruppe am Fahrzeug

 

KFZ-Gutachten nach einem Hagelschaden
Da es sich bei Hagelschäden um sogenannte Kaskoschäden handelt, haben Sie in der Regel keine Entscheidungsfreiheit in Bezug auf die Auswahl des KFZ-Sachverständigen. Normalerweise bekommen Sie von Ihrer Versicherung Terminvorschläge zu sogenannten Sammelaktionen oder Sammelbesichtigungen genannt. Dabei begutachtet ein KFZ-Sachverständiger im Auftrag der Versicherung die gemeldeten Hagelschäden und erstellt ein Gutachten über Schadenhöhe und Zusammensetzung.

 

Reparatur des Hagelschadens oder Auszahlung der Schadensumme?
Auch bei einem Hagelschaden haben Sie die freie Wahl, ob Sie den Schaden reparieren wollen oder die Schadenssumme ausbezahlt bekommen. Bei der Auszahlung des Schadens werden Ihnen nur die Netto-Reparaturkosten erstattet. Sobald eine Rechnung über die Instandsetzung vorliegt, erhalten Sie auch die anteilige Mehrwertsteuer – vorausgesetzt Sie sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. In jedem Fall wird jedoch eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung vom Schaden abgezogen.

 

Wertminderung – auch bei Teilkaskoversicherung?
Gerade bei Schäden durch Unwetter, z.B. Überschwemmung und Hagel, ist in den AKB der Teilkasko sowie der Vollkasko-Versicherung geregelt, ob und in wieweit ein Ausgleich der Wertminderung am Fahrzeug erfolgt. Werfen Sie dazu einen Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Kaskoversicherung.

 

Wer repariert mein Fahrzeug?
Die Reparatur von Hagelschäden unterscheidet sich von einem klassischen Blechschaden in der Regel darin, dass bei einem Hagelschaden selten die Lackoberfläche beschädigt ist. Es wird mit unterschiedlichen Zieh- und Drücktechniken versucht, die Instandsetzung des Fahrzeugs ohne Beschädigung des Lacks durchzuführen und die Dellen „sanft auszubeulen“. Dabei spricht man häufig auch von einer smart repair Technik.

Ihre Werkstatt und Ihre Kaskoversicherung haben für diese Reparaturmethoden normalerweise einen passenden Ansprechpartner. Gerade bei einem größeren Aufkommen an Hagelschäden bieten auch mobile Hagelschaden-Reparaturbetriebe ihre Dienstleistungen in der betroffenen Region an.

 

Ist im Gutachten der Versicherung alles berücksichtigt?

Gerne überprüfen wir Ihr Hagelschadengutachten auf Vollständigkeit. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug an unsere KFZ Prüfstelle in Oberndorf kommen. Bringen Sie hierzu bitte die Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Fahrzeugs, das Hagelschadengutachten sowie Ihre Versicherungspolice mit den zugehörigen Versicherungsbedingungen mit. Eine vorherige Terminvereinbarung unter 0741 206784-0 ist erforderlich.

 

Was kann ich tun, wenn Umfänge im Gutachten der Versicherung fehlen?

Nach einer Überprüfung des Gutachtens können wir Ihnen gerne mögliche Optionen nennen, um die erforderlichen Umfänge nachträglich erstattet zu bekommen. Die vorherige Besichtigung des Fahrzeugs ist jedoch unumgänglich.