Ihre KFZ Prüfstelle in Oberndorf

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In den Anfangsjahren hatte der Technische Überwachungsverein (TÜV) das Prüfmonopol, woraus sich der umgangssprachliche Begriff "TÜV" für die Hauptuntersuchung entwickelte. Bereits seit 1990 führen die Hauptuntersuchung auch die GTÜ sowie die DEKRA u.a. Organisationen durch. Sie brauchen also für Ihre HU/AU nicht zwingend zum TÜV, sondern haben die freie Wahl des Prüfers.

Kundenstimmen

WARUM UNSERE KUNDEN AUF UNS VERTRAUEN …

KFZ Gutachter Süd GmbH KFZ-Prüfstelle Oberndorf, GTÜ Vertragspartner
4.8

Basierend auf 62 Bewertungen

D :-D
D :-D
05.10.2022

Super freundliche Arbeiter haben mir auch noch für die Zukunft eine Schelle mit 😊

Hassan Hassoun
Hassan Hassoun
10.08.2022

Das KFZ Gutachter Süd-Team, ist sehr kompetent und genau. Ihnen entgeht nichts und sie sind immer sehr professionell. Hier bringen wir sehr gerne unsere Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung. Sehr empfehlenswert!!

Jörg Meinecke
Jörg Meinecke
04.11.2022

Sehr netter Service. Gute und schnelle Prüfung mit technisch-hilfreichen Infos.

Marcel Birk
Marcel Birk
26.10.2022

Klasse Service! Herr Notheis war sehr kompetent und freundlich. Beim nächsten mal TÜV komme ich gerne wieder vorbei.

Markus Puentes
Markus Puentes
10.11.2022

Kompetent, schnell, freundlich. Offene Atmosphäre und man kann die Prüfung mitverfolgen. Daumen hoch!

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unserer KFZ Prüfstelle in Oberndorf auf

 

Telefon: 07423 9513900
Fax: 0741 206784-99
oberndorf@kfzgutachter-sued.de

oder Besuchen Sie uns ohne Terminvereinbarung zu unseren Öffnungszeiten an der KFZ Prüfstelle in Oberndorf.

Dienstag 9-12 Uhr und 15-17 Uhr
Mittwoch 9-12 Uhr und 15-17 Uhr
Donnerstag 9-12 Uhr und 15-18 Uhr
Freitag 9-12 Uhr und 15-17 Uhr
Samstag 9-12 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten und für spezielle Anfragen sind wir gerne nach Terminvereinbarung über unser Online-Terminsystem oder telefonisch für Sie da.

01

Amtliche Leistungen der GTÜ ohne Terminvereinbarung

Die nachfolgenden Leistungen bieten wir Ihnen an unserer KFZ Prüfstelle in Oberndorf ohne vorherige Terminvereinbarung an:

  • Haupt- und Abgasuntersuchungen nach §29 StVZO
  • Gutachten nach §13 FZV
  • Gasprüfungen (GWP)
  • ADR-Zulassungsbescheinigungen
  • Feinstaubplaketten

Wir freuen uns auf Ihren Besuch zu unseren Öffnungszeiten!

02

Sachverständigenleistungen ohne Terminvereinbarung

  • G607 Campinggasprüfung

03

Amtliche Leistungen der GTÜ nach Terminvereinbarung

  • Oldtimerbegutachtungen nach §23 StVZO
  • Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO
  • Gutachten gemäß §5 FZV

04

Technischer Dienst der GTÜ nach Terminvereinbarung

  • Vollabnahme nach §21 StVZO
  • Einzelabnahmen nach §19(2) i.V.m. §21 StVZO
  • Einzelgenehmigung nach Art.44/45 VO(EU)2018/858
  • Ausnahmegutachten nach §70 StVZO

05

Sachverständigenleistungen nach Terminvereinbarung

  • Schadengutachten
  • Wertgutachten
  • Motorrad-Rahmenvermessung

ONLINE TERMINVEREINBARUNG