Diese Frage lässt sich uneingeschränkt mit JA beantworten, falls Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und diesen nicht verursacht haben. Im Folgenden möchten wir Ihnen die einzelnen Aspekte dieser Fragestellung näher erläutern:

NACHGEFRAGT...

 

„Drei von vielen guten Gründen bei einem Unfall immer einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Schadenabwicklung zu beauftragen:
Als Laie steht man ausgebildeten Schadensachbearbeitern, oft Volljuristen, gegenüber. Aus Gründen der „Waffengleichheit“ sollte man sich immer von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen. Wenn kein Anwalt beauftragt ist, ziehen Versicherungen besonders bei kleinen Schäden geringe Beträge ab – wohl wissend, dass man bei einem Streitwert von ein paar hundert Euro keinen Anwalt findet, der einen vertritt. Versicherungen ignorieren oft auch höchstrichterliche Rechtsprechung (Urteile des BGH) und lassen es auf einen erneuten Prozess ankommen.“

Franz Josef Menebröcker
Inhaber, KFZ-Sachverständigenbüro Menebröcker, Hennweiler

 

Diese Frage lässt sich uneingeschränkt mit JA beantworten, falls Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und diesen nicht verursacht haben. Im Folgenden möchten wir Ihnen die einzelnen Aspekte dieser Fragestellung näher erläutern:

 

Sie haben keine Rechtschutzversicherung – können Sie trotzdem eine Kanzlei für Verkehrsrecht kontaktieren?
Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls hat die gegnerische Haftpflichtversicherung sowohl die Kosten Ihres Verkehrsrechtsanwalts zu übernehmen als auch das Honorar eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Gemäß aktuellen Rechtssprechungen werden die Anwaltskosten regelmäßig den erstattungspflichtigen Schadenpositionen zugeordnet, eine Rechtschutzversicherung ist somit nicht notwendig.

 

Wobei können Verkehrsrechtsanwälte Sie unterstützen?
Sofern die Schuldverhältnisse eindeutig sind, wird Ihnen häufig direkt nach der Schadenmeldung die Regulierungsbereitschaft der gegnerischen Versicherung signalisiert.

Woher kommt diese Motivation? Ihnen wird bereits kurz nach dem Unfall ein Termin mit einem KFZ-Gutachter nahegelegt, der im Auftrag der gegnerischen Versicherung tätig wird. Gleichzeitig wird durch eben diese Versicherung häufig angeboten, den gesamten Prozess der Schadenregulierung für Sie abzuwickeln (Schadenmanagement der Versicherungsgesellschaften). Inwieweit das für Sie als Unfallbeteiligten uneingeschränkt funktioniert, sei an dieser Stelle offen gelassen. Es lässt sich jedoch ein klarer Motivationsgrund der gegnerischen Versicherung erkennen: Bleibt die gesamte Schadenabwicklung inkl. des gewählten KFZ-Gutachters in eigener Verantwortung, können die entstehenden Kosten besser kontrolliert und ggf. sogar beeinflusst werden.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie von Anfang an bei der Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenpositionen, die durch den Unfall verursacht wurden. Bei der Zusammenarbeit mit einem freien KFZ-Gutachter, der von Ihnen, nicht von der gegnerischen Versicherung ausgewählt wurde, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Ansprüche unabhängig und vollständig geprüft sowie vollumfänglich geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihrer Wahl. Es werden keine Positionen zurückgehalten, die für die gegnerische Versicherung als mögliches Einsparpotential gelten könnten. Die Kosten für sowohl den freien KFZ-Sachverständigen als auch den Verkehrsrechtsanwalt hat die gegnerische Versicherung bei geklärter Schuldfrage üblicherweise zu übernehmen.

 

Die Versicherung des Unfallverursachers hat Ihnen mitgeteilt, dass das vorgelegte Gutachten gekürzt wurde – kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht helfen?
Gekürzt werden Schadenpositionen aus eingereichten Gutachten häufig dann, wenn Sie einen unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragt haben. Hierbei sei erwähnt, dass es sich zumeist um die oben genannten Positionen handelt, die bei Gutachten im Versicherungsauftrag unter Umständen nicht erfasst werden. Nicht nur der KFZ-Sachverständige kann Sie mit einer Stellungnahme zu diesem von der gegnerischen Versicherung erstellten Prüf- oder auch Kürzungsbericht unterstützen. Ein Rechtsanwalt ist auch in diesem Fall in der Lage, Ihre Interessen bei der gegnerischen Versicherung zu vertreten.

 

Wann sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten? – Ist ein Rechtsanwalt auch bei einer geringen Schadenhöhe sinnvoll?
Wir empfehlen Ihnen im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls IMMER sich direkt mit der Kanzlei Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, um mögliche Nachteile in der Schadenregulierung von Anfang an zu vermeiden. Eine Beratung durch den Verkehrsrechtsanwalt ist häufig bereits bei geringen Schadenhöhen sinnvoll.

 

Kann kfzgutachter-sued.de Ihnen einen Verkehrsrechtsanwalt empfehlen?
Wir arbeiten regelmäßig mit regionalen Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen. Gerne lassen wir Ihnen eine Übersicht mit den Kontaktdaten unserer Kanzleien zukommen. Welchen Rechtsanwalt Sie wählen, bleibt natürlich Ihnen überlassen – wir wissen, dass Sie bei jedem unserer Partner in besten Händen sind.