Bei kleineren Unfällen oder Parkremplern spricht man häufig von einem Bagatellschaden. Dabei geht es um kleinere Schäden, die als unerheblich eingestuft werden und unterhalb der Bagatellschadensgrenze liegen. Mit einem Kurzgutachten können Sie sich bei Bagatellschäden absichern und sind über eine Dokumentation in Ihrem Kurzgutachten in der Lage, die entstandenen Schäden auch im Nachgang nachzuweisen. Was dabei zu beachten ist und um was es sich bei einem Kurzgutachten im Detail handelt, lesen Sie im Folgenden:

Nachgefragt…

 

„Wir erleben in letzter Zeit immer häufiger, dass Versicherungen im Zuge ihres Schadenmanagements den Geschädigten am Telefon regelrecht Angst machen und verunsichern. Ihnen wird gesagt, “dass es bei einem Bagatellschaden passieren kann, dass Sie auf den Gutachterkosten sitzen bleiben” und dass die Versicherung nur bereit ist, wenn überhaupt, einen Kostenvoranschlag zu bezahlen. Hier gelingt es uns häufig den Kunden mit fundierten Informationen zu seinen Rechten und Pflichten (Schadensminderungspflicht § 254 BGB) aufzuklären, über das Kurzgutachten zu informieren und Zweifel zu nehmen.“

Borris Häring
Geschäftsführer, ihr-gutachten.com GmbH

 

Was hat es mit der Bagatellschadensgrenze auf sich?
Bei einem Bagatellschaden spricht man von einem überschaubaren Schaden. Die regelmäßige Rechtsprechung geht dabei von einer Schadenhöhe aus, die im Schnitt bei 750 Euro liegt. Bis zu dieser Grenze wird die Übernahme von Gutachterkosten häufig durch die gegnerische Versicherung abgelehnt. Die Versicherung erwartet von Ihnen stattdessen, dass Sie einen Kostenvoranschlag durch Ihre Werkstatt erstellen lassen.

Wie gut kann man selbst einschätzen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder ein konventionelles Schadengutachten notwendig ist? Unsere Erfahrung als KFZ-Sachverständigenbüro zeigt, dass die Einschätzung eines unerheblichen Schadens häufig schwieriger für Sie als Geschädigten ist. Auf den folgenden Bildern versuchen wir an vier Beispielen zu veranschaulichen, wie unterschiedlich solche Einschätzungen sein können.

 

Soll man sich auf den Vorschlag der gegnerischen Versicherung einlassen und einen Kostenvoranschlag anfertigen oder lieber auf ein Kurzgutachten eines KFZ-Sachverständigen zurückgreifen?
Diese Frage können wir Ihnen nicht abschließend beantworten. Gerne liefern wir jedoch Ansatzpunkte, die Ihnen die Entscheidung erleichtern sollen. Teilweise werden Kostenvoranschläge pauschal, teilweise in Abhängigkeit der Summe der prognostizierten Instandsetzungskosten berechnet. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden durch die Werkstatt meist zurückerstattet, sobald ein Reparaturauftrag erteilt wird. Sobald Sie sich die Schadensumme jedoch auszahlen lassen möchten, bleibt der Kostenvoranschlag eine kostenpflichtige Leistung – Sie sollten sich deshalb vorab schriftlich zusichern lassen, dass die Kosten für einen Kostenvoranschlag von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

 

Was ist ein KFZ-Kurzgutachten?
Kurzgutachten werden durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen angefertigt. Ihr Fahrzeug wird besichtigt und dabei gründlich in Augenschein genommen. Die Beweise werden wie auch bei einem normalen KFZ-Gutachten vollumfänglich gesichert und dokumentiert. Auf dieser Basis wird eine Hochrechnung über die Reparaturkosten erstellt. Der Vorteil eines KFZ-Kurzgutachtens ist die detaillierte Beweissicherung Ihres Schadens. Im Gutachten sind Fotos der festgestellten Schäden beigefügt und der Schadenumfang ist entsprechend dokumentiert – beim Kostenvoranschlag ist dieser Umfang meist nicht berücksichtigt. Sollten während der Instandsetzung oder Zerlegung des Fahrzeugs weitere ereignisbedingte Schäden zum Vorschein kommen oder ein Gerichtsverfahren im Raum stehen, kann durch den Sachverständigen im Nachgang ohne großen Aufwand ein vollumfängliches Gutachten erstellt werden.

 

Was kostet ein KFZ-Kurzgutachten?
Die Kosten für die Erstellung von Kurzgutachten liegen bei kfzgutachter-sued.de nur unwesentlich über denen eines Kostenvoranschlags und bestehen aus einer Grundgebühr, den Gebühren für Lichtbilder sowie Porto-, Telefon-, Schreib- und ggf. Fahrtkosten.

 

 

Gegenüberstellung Kurzgutachten und KFZ-Schadengutachten

Kurzgutachten

Vollumfängliches Schadengutachten

Reparaturkostenkalkulation unter Berücksichtigung von Arbeitsaufwand und Materialkosten Reparaturkostenkalkulation unter Berücksichtigung von Arbeitsaufwand und Materialkosten
Stundenverrechnungssätze der Werkstatt bzw. bei fiktiver Abrechnung durchschnittliche regionale Stundenverrechnungssätze Stundenverrechnungssätze der Werkstatt bzw. bei fiktiver Abrechnung durchschnittliche regionale Stundenverrechnungssätze
Beschreibung des Gesamtzustandes des Fahrzeugs inkl. technischer Daten und Ausstattungsmerkmalen zur vollständigen Fahrzeugidentifikation Beschreibung des Gesamtzustandes des Fahrzeugs inkl. technischer Daten und Ausstattungsmerkmalen zur vollständigen Fahrzeugidentifikation
Vorschaden- und Altschadendokumentation Vorschaden- und Altschadendokumentation
Aussage zur Fahrfähigkeit des Fahrzeugs
Dokumentation des Schadenhergangs und des daraus resultierenden Schadenumfangs mit Plausibilitätsprüfung des Schadenbildes Dokumentation des Schadenhergangs und des daraus resultierenden Schadenumfangs mit Plausibilitätsprüfung des Schadenbildes
Aussage zur möglichen Wertverbesserung des Fahrzeugs durch die Instandsetzung
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes samt der Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes samt der Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug
Aussage zur Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges hinsichtlich dem Wiederbeschaffungswert Aussage zur Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges hinsichtlich dem Wiederbeschaffungswert
Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer
Definition einer möglichen Notreparatur
Feststellung möglicher Positionen, die auf Grund des Schadenbildes zu einer Reparaturausweitung führen könnten Feststellung möglicher Positionen, die auf Grund des Schadenbildes zu einer Reparaturausweitung führen könnten
Ermittlung der Wertminderung, die durch den Unfall am Fahrzeug eingetreten ist
Ermittlung des Restwertes für das beschädigte Fahrzeug am regionalen Fahrzeugmarkt
Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung

 

 

Zusammenfassung Kurzgutachten

Wie bereits angeführt können wir Ihnen die Entscheidung für die Art der beauftragten Dienstleistung nicht abnehmen. Ihre Vorteile bei der Beauftragung eines KFZ-Sachverständigenbüros mit einem Kurzgutachten sind kurz zusammengefasst

  • Fotos, die den Umfang der Instandsetzung auch nach einer Reparatur belegen
  • Beurteilung der Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs durch die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Grundstein für die Erstellung eines vollumfänglichen Gutachtens in Zweifelsfällen

Bei Bagatellschäden kann Sie ein KFZ-Sachverständiger mit der Erstellung eines Kurzgutachtens unterstützen. Kostenvoranschläge umfassen üblicherweise nur eine Reparaturkostenkalkulation ohne sonstige ergänzende Werte rund um Ihr Fahrzeug. Sollten Sie sich in Ihrem speziellen Fall nicht sicher sein, rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne!