Bei kleineren Unfällen oder Parkremplern spricht man häufig von einem Bagatellschaden. Dabei geht es um kleinere Schäden, die als unerheblich eingestuft werden und unterhalb der Bagatellschadensgrenze liegen. Von vielen Kollegen wird an dieser Stelle häufig ein Kurzgutachten angeboten. Was dabei zu beachten ist und um was es sich bei einem Kurzgutachten im Detail handelt, lesen Sie im Folgenden:

Nachgefragt…

 

„Wir erleben in letzter Zeit immer häufiger, dass Versicherungen im Zuge ihres Schadenmanagements den Geschädigten am Telefon regelrecht Angst machen und verunsichern. Ihnen wird gesagt, “dass es bei einem Bagatellschaden passieren kann, dass Sie auf den Gutachterkosten sitzen bleiben” und dass die Versicherung nur bereit ist, wenn überhaupt, einen Kostenvoranschlag zu bezahlen. Hier gelingt es uns häufig den Kunden mit fundierten Informationen zu seinen Rechten und Pflichten (Schadensminderungspflicht § 254 BGB) aufzuklären, über das Kurzgutachten zu informieren und Zweifel zu nehmen.“

Borris Häring
Geschäftsführer, ihr-gutachten.com GmbH

 

Was hat es mit der Bagatellschadensgrenze auf sich?
Bei einem Bagatellschaden spricht man von einem überschaubaren Schaden. Die regelmäßige Rechtsprechung geht dabei von einer Schadenhöhe aus, die im Schnitt bei 750 bis 1.000 Euro liegt. Bis zu dieser Grenze wird die Übernahme von Gutachterkosten häufig durch die gegnerische Versicherung abgelehnt. Die Versicherung erwartet von Ihnen stattdessen, dass Sie einen Kostenvoranschlag durch Ihre Werkstatt erstellen lassen.

Wie gut kann man selbst einschätzen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder ein konventionelles Schadengutachten notwendig ist? Unsere Erfahrung als KFZ-Sachverständigenbüro zeigt, dass die Einschätzung eines unerheblichen Schadens häufig schwieriger für Sie als Geschädigten ist. Auf den folgenden Bildern versuchen wir an vier Beispielen zu veranschaulichen, wie unterschiedlich solche Einschätzungen sein können.

 

Soll man sich auf den Vorschlag der gegnerischen Versicherung einlassen und einen Kostenvoranschlag anfertigen oder lieber auf ein Kurzgutachten eines KFZ-Sachverständigen zurückgreifen?
Gerne liefern wir jedoch Ansatzpunkte, die Ihnen die Entscheidung erleichtern sollen. Teilweise werden Kostenvoranschläge pauschal, teilweise in Abhängigkeit der Summe der prognostizierten Instandsetzungskosten berechnet. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden durch die Werkstatt meist zurückerstattet, sobald ein Reparaturauftrag erteilt wird. Sobald Sie sich die Schadensumme jedoch auszahlen lassen möchten, bleibt der Kostenvoranschlag eine kostenpflichtige Leistung – Sie sollten sich deshalb vorab schriftlich zusichern lassen, dass die Kosten für einen Kostenvoranschlag von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Die Alternative dazu: eine Reparaturkostenkalkulation mit Lichtbildern eines Sachverständigen. Diese erhalten Sie bei uns zum Festpreis samt der Feststellung der Schadenhöhe sowie beweissichernden Lichtbildern.

 

Was ist ein KFZ-Kurzgutachten?
Der Begriff Kurzgutachten ist in der Rechtsprechung nicht eindeutig definiert. Egal wer Ihnen ein Kurzgutachten anbietet, inhaltlich werden Sie nur selten identische Dinge bekommen. Aber was ist für Sie wichtig? Wichtig ist in erster Linie die Beweissicherung sowie die Feststellung der Reparaturkosten. Diese Umfänge sind auch mit einer beweissichernden Reparaturkostenkalkulation möglich.

 

Was kostet eine Reparaturkostenkalkulation?
Die Kosten für die Erstellung einer beweissichernden Reparaturkostenkalkulation liegen bei kfzgutachter-sued.de nur unwesentlich über denen eines Kostenvoranschlags und bestehen aus einer Grundgebühr, den Gebühren für Lichtbilder sowie Porto-, Telefon-, Schreib- und ggf. Fahrtkosten.

 

Zusammenfassung Kurzgutachten

Wie bereits angeführt können wir Ihnen die Entscheidung für die Art der beauftragten Dienstleistung nicht abnehmen. Ihre Vorteile bei der Beauftragung eines KFZ-Sachverständigenbüros mit einer beweissichernden Reparaturkostenkalkulation sind kurz zusammengefasst

  • Fotos, die den Umfang der Instandsetzung auch nach einer Reparatur belegen
  • Grundstein für die Erstellung eines vollumfänglichen Gutachtens in Zweifelsfällen

Bei Bagatellschäden kann Sie ein KFZ-Sachverständiger mit der Erstellung einer Reparaturkostenkalkulation unterstützen. Kostenvoranschläge umfassen üblicherweise nur eine Reparaturkostenkalkulation ohne sonstige ergänzende Werte rund um Ihr Fahrzeug aber eben auch ohne beweissichernde Lichtbilder. Sollten Sie sich in Ihrem speziellen Fall nicht sicher sein, rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne!