Was hat es mit der Bagatellschadensgrenze auf sich?
Bei einem Bagatellschaden spricht man von einem überschaubaren Schaden. Die regelmäßige Rechtsprechung geht dabei von einer Schadenhöhe aus, die im Schnitt bei 750 Euro liegt. Bis zu dieser Grenze wird die Übernahme von Gutachterkosten häufig durch die gegnerische Versicherung abgelehnt. Die Versicherung erwartet von Ihnen stattdessen, dass Sie einen Kostenvoranschlag durch Ihre Werkstatt erstellen lassen.
Wie gut kann man selbst einschätzen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder ein konventionelles Schadengutachten notwendig ist? Unsere Erfahrung als KFZ-Sachverständigenbüro zeigt, dass die Einschätzung eines unerheblichen Schadens häufig schwieriger für Sie als Geschädigten ist. Auf den folgenden Bildern versuchen wir an vier Beispielen zu veranschaulichen, wie unterschiedlich solche Einschätzungen sein können.
Soll man sich auf den Vorschlag der gegnerischen Versicherung einlassen und einen Kostenvoranschlag anfertigen oder lieber auf ein Kurzgutachten eines KFZ-Sachverständigen zurückgreifen?
Diese Frage können wir Ihnen nicht abschließend beantworten. Gerne liefern wir jedoch Ansatzpunkte, die Ihnen die Entscheidung erleichtern sollen. Teilweise werden Kostenvoranschläge pauschal, teilweise in Abhängigkeit der Summe der prognostizierten Instandsetzungskosten berechnet. Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden durch die Werkstatt meist zurückerstattet, sobald ein Reparaturauftrag erteilt wird. Sobald Sie sich die Schadensumme jedoch auszahlen lassen möchten, bleibt der Kostenvoranschlag eine kostenpflichtige Leistung – Sie sollten sich deshalb vorab schriftlich zusichern lassen, dass die Kosten für einen Kostenvoranschlag von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Was ist ein KFZ-Kurzgutachten?
Kurzgutachten werden durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen angefertigt. Ihr Fahrzeug wird besichtigt und dabei gründlich in Augenschein genommen. Die Beweise werden wie auch bei einem normalen KFZ-Gutachten vollumfänglich gesichert und dokumentiert. Auf dieser Basis wird eine Hochrechnung über die Reparaturkosten erstellt. Der Vorteil eines KFZ-Kurzgutachtens ist die detaillierte Beweissicherung Ihres Schadens. Im Gutachten sind Fotos der festgestellten Schäden beigefügt und der Schadenumfang ist entsprechend dokumentiert – beim Kostenvoranschlag ist dieser Umfang meist nicht berücksichtigt. Sollten während der Instandsetzung oder Zerlegung des Fahrzeugs weitere ereignisbedingte Schäden zum Vorschein kommen oder ein Gerichtsverfahren im Raum stehen, kann durch den Sachverständigen im Nachgang ohne großen Aufwand ein vollumfängliches Gutachten erstellt werden.
Was kostet ein KFZ-Kurzgutachten?
Die Kosten für die Erstellung von Kurzgutachten liegen bei kfzgutachter-sued.de nur unwesentlich über denen eines Kostenvoranschlags und bestehen aus einer Grundgebühr, den Gebühren für Lichtbilder sowie Porto-, Telefon-, Schreib- und ggf. Fahrtkosten.
Gegenüberstellung Kurzgutachten und KFZ-Schadengutachten
Kurzgutachten | Vollumfängliches Schadengutachten |
---|---|
Reparaturkostenkalkulation unter Berücksichtigung von Arbeitsaufwand und Materialkosten | Reparaturkostenkalkulation unter Berücksichtigung von Arbeitsaufwand und Materialkosten |
Stundenverrechnungssätze der Werkstatt bzw. bei fiktiver Abrechnung durchschnittliche regionale Stundenverrechnungssätze | Stundenverrechnungssätze der Werkstatt bzw. bei fiktiver Abrechnung durchschnittliche regionale Stundenverrechnungssätze |
Beschreibung des Gesamtzustandes des Fahrzeugs inkl. technischer Daten und Ausstattungsmerkmalen zur vollständigen Fahrzeugidentifikation | Beschreibung des Gesamtzustandes des Fahrzeugs inkl. technischer Daten und Ausstattungsmerkmalen zur vollständigen Fahrzeugidentifikation |
Vorschaden- und Altschadendokumentation | Vorschaden- und Altschadendokumentation |
✘ | Aussage zur Fahrfähigkeit des Fahrzeugs |
Dokumentation des Schadenhergangs und des daraus resultierenden Schadenumfangs mit Plausibilitätsprüfung des Schadenbildes | Dokumentation des Schadenhergangs und des daraus resultierenden Schadenumfangs mit Plausibilitätsprüfung des Schadenbildes |
✘ | Aussage zur möglichen Wertverbesserung des Fahrzeugs durch die Instandsetzung |
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes samt der Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug | Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes samt der Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug |
Aussage zur Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges hinsichtlich dem Wiederbeschaffungswert | Aussage zur Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges hinsichtlich dem Wiederbeschaffungswert |
Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer | Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer |
✘ | Definition einer möglichen Notreparatur |
Feststellung möglicher Positionen, die auf Grund des Schadenbildes zu einer Reparaturausweitung führen könnten | Feststellung möglicher Positionen, die auf Grund des Schadenbildes zu einer Reparaturausweitung führen könnten |
✘ | Ermittlung der Wertminderung, die durch den Unfall am Fahrzeug eingetreten ist |
✘ | Ermittlung des Restwertes für das beschädigte Fahrzeug am regionalen Fahrzeugmarkt |
✘ | Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung |
Zusammenfassung Kurzgutachten
Wie bereits angeführt können wir Ihnen die Entscheidung für die Art der beauftragten Dienstleistung nicht abnehmen. Ihre Vorteile bei der Beauftragung eines KFZ-Sachverständigenbüros mit einem Kurzgutachten sind kurz zusammengefasst
- Fotos, die den Umfang der Instandsetzung auch nach einer Reparatur belegen
- Beurteilung der Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs durch die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
- Grundstein für die Erstellung eines vollumfänglichen Gutachtens in Zweifelsfällen
Bei Bagatellschäden kann Sie ein KFZ-Sachverständiger mit der Erstellung eines Kurzgutachtens unterstützen. Kostenvoranschläge umfassen üblicherweise nur eine Reparaturkostenkalkulation ohne sonstige ergänzende Werte rund um Ihr Fahrzeug. Sollten Sie sich in Ihrem speziellen Fall nicht sicher sein, rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne!