Regelmäßig wird in einem Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall ein sogenannter Nutzungsausfall ausgewiesen. Was ist bei Instandsetzung durch eine Werkstatt sowie bei Totalschaden Ihres Fahrzeugs zu beachten? Wie verhält sich die Nutzungsausfallentschädigung bei Nutzung eines Mietwagens? Was müssen Geschädigte rund um den Nutzungsausfall wissen?
Definition des Begriffs Nutzungsausfall und Nutzungsausfallentschädigung
Der Nutzungsausfall ist eine Leistung der gegnerischen Versicherung, der Sie für die Zeitspanne in der Ihr Fahrzeug nicht genutzt werden kann, entschädigt.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Ihre Nutzungsausfallentschädigung
Die Voraussetzungen, dass Ihnen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs zusteht, ist im Folgenden definiert:
- Es muss sich im Falle Ihres Unfalls um einen Haftpflichtschaden handeln. Im Falle eines Voll- oder Teilkaskoschadens ist die Entschädigung für den Nutzungsausfall in aller Regel in den AKBs der Versicherung ausgeschlossen oder separat geregelt
- Sie dürfen für die Zeit des Nutzungsausfalls nicht auf einen Mietwagen zurückgegriffen haben
- Ihnen darf kein Zweitwagen zur direkten Nutzung zur Verfügung stehen, auf den Sie ohne Weiteres Zugriff haben
- Sie müssen durch den Kauf eines Ersatzfahrzeuges oder durch die Reparatur Ihres eigenen (durch den – Unfall beschädigten Fahrzeuges) nachweisen, dass Sie dieses Fahrzeug weiter nutzen wollen – (Nutzungswille)
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen muss der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung im Einzelfall geklärt werden. Zusätzlich werden sogenannte Vorhaltekosten durch den KFZ-Sachverständigen ermittelt. Diese Vorhaltekosten beschreiben den Betrag, der Ihnen durch das zugelassene Fahrzeug unabhängig von der Nutzung entsteht.
Für welchen Zeitraum erhalte ich die Nutzungsausfallentschädigung?
Die elementare Entscheidungsgrundlage für die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich danach, ob Ihr Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall noch verkehrssicher und damit nutzungsfähig ist oder nicht.
Zeitraum der Nutzungsausfallentschädigung bei verkehrssicherem Fahrzeug
Ist das Fahrzeug noch nutzungsfähig, wird für diese Zeit keine Nutzungsausfallentschädigung fällig. In aller Regel dient die Dauer der Reparatur als Grundlage für diese Berechnung. Es muss dabei berücksichtigt werden, dass die im Gutachten angegebene Reparaturdauer eine Prognose des KFZ-Sachverständigen ist. Es wird angenommen, dass es hierbei nicht zu Verzögerungen oder Unterbrechungen durch äußere Einflussfaktoren kommt. Samstage, Sonntage sowie Feiertage sind in diesem Zeitraum unberücksichtigt. In der Praxis kommt häufig dazu, dass sich die Dauer der Reparatur ausweitet, da auf Ersatzteile gewartet werden muss oder die Werkstatt ausgelastet ist. So entstehen bereits vor Beginn der Instandsetzung erste Verzögerungen.
Zeitraum der Nutzungsausfallentschädigung bei NICHT-verkehrssicherem Fahrzeug
Sollte das Fahrzeug nach dem Unfallereignis nicht mehr nutzungsfähig sein, entsteht der Anspruch auf Nutzungsausfall in der Regel bereits mit dem Tag des Unfalls und erstreckt sich bis zum Abschluss der Reparatur. Zu beachten ist dabei, dass es nicht zu unnötigen Verzögerungen in diesem Ablauf kommen sollte. Sie sollten den KFZ-Gutachter Ihrer Wahl spätestens drei Tage nach dem Unfall mit der Begutachtung beauftragen. Im Falle eines Totalschadens am Unfallfahrzeug ist nicht der Zeitraum für die Reparatur, sondern die Wiederbeschaffungsdauer Ihres „neuen“ Fahrzeugs sowie die etwaige Zeitspanne bis zu Beginn der Wiederbeschaffung relevant.
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
Dem Schadengutachten, das der KFZ-Sachverständige für Ihr Fahrzeug erstellt hat, ist zu entnehmen welcher Klasse Ihr Fahrzeug zugeordnet ist. In Abhängigkeit des Modells, der Ausstattung und auch des Fahrzeugalters wird das Fahrzeug in die Nutzungsausfalltabelle eingruppiert. Die Grundlage für diese Kategorisierung ist die Tabelle nach Sanden, Danner & Küppersbusch, die halbjährlich durch SCHWACKE herausgegeben wird. Entsprechend dieser Tabelle wird die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung je Kategorie und Tag festgelegt und im Gutachten ausgewiesen.
Nutzungsausfallentschädigung beim Kraftrad
Auch für die Nutzungsausfallentschädigung bei Krafträdern gibt es entsprechende Tabellen. Der KFZ-Gutachter kann somit ebenfalls für Ihr Kraftrad im Falle eines Verkehrsunfalls den Nutzungsausfall ermitteln. Bei Krafträdern ist der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung vor allem dann strittig, wenn es sich dabei um ein Zweit- oder auch Freizeitfahrzeug handelt. Das Thema „Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfällen“ ist sehr umfangreich und komplex. Wir empfehlen unseren Kunden deshalb immer einen Verkehrsrechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um alle relevanten Schadenpositionen zu erfassen und die Möglichkeit auf Erstattung aller Schäden einzureichen. Gerne beraten wir als KFZ-Sachverständige Sie bei Ihrem Sachverhalt.
Zusammenfassung
Grundsätzlich besteht für Sie als Geschädigten häufig ein Anspruch auf die Entschädigung des Nutzungsausfalls für Ihr beschädigtes Fahrzeug. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um ein privat genutztes Fahrzeug handelt, für das Sie keinen Ersatz vorhalten. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird durch Ihren KFZ-Sachverständigen ermittelt, die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung hängt vom Schadenumfang sowie ggf. von möglichen Verzögerungen während der Reparatur ab. Alternativ kann auch ein Mietwagen genutzt werden, dadurch wird jedoch der Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall nicht weiter aufrechterhalten. Wichtig ist, dass Sie als Geschädigter die Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Das Gutachten, das Ihr KFZ-Gutachter anfertigt sowie die Vorlage der Rechnung Ihrer Werkstatt sind nicht ausreichend.