Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Nicht sicher, ob Sie ein KFZ-Gutachten oder einen Kostenvoranschlag benötigen? Wie geht es weiter?

 

Fragen zu Totalschaden, Vor- oder Bergeschäden, Wiederbeschaffungswerten, Erfahrungen in der Abwicklung mit Ihrer Versicherung, Nutzungsausfällen, Wertminderungen oder weiteren Themen rund um den Verkehrsunfall?

 

Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter!

Vor-Ort Besichtigung COVID-19 (Corona-Virus)

Im Zuge der sozialen Verantwortung und der Prävention in Bezug auf COVID‑19 versuchen wir im Rahmen der Vor-Ort Besichtigung von Fahrzeugen den sozialen Kontakt für alle Beteiligten auf ein Minimum zu reduzieren. Wie? das erfahren Sie hier…

Schadengutachten

– schnell – zuverlässig – kompetent – 

Haftpflichtschäden

Nach einem unverschuldeten Unfall wird in der Regel ein sogenanntes Haftpflicht-Gutachten angefertigt, das die Schäden Ihres Fahrzeugs beschreibt und dokumentiert. Außerdem sind in einem solchen Schadengutachten auch Angaben wie Wertminderung am Fahrzeug, Wiederbeschaffungswert und Reparaturdauer enthalten. Das Schadengutachten ist die Grundlage für die vollumfängliche Regulierung Ihres Schadens.

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Kurzgutachten

Kurzgutachten sind eine sinnvolle Alternative zum Kostenvoranschlag. Kurzgutachten werden angefertigt, wenn die Schadenshöhe die sogenannte Bagatellschadengrenze von 750 Euro brutto nicht übersteigt. Der Umfang ist im Vergleich zu einem klassischen Haftpflicht-Gutachten leicht reduziert, die beweissichernden Punkte wie Lichtbilder sind jedoch stets enthalten. Die Kosten für ein Kurzgutachten trägt üblicherweise die gegnerische Versicherung.

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Beweissicherungen

Mängel an einem Fahrzeug sind die Grundlage für Beweissicherungsgutachten – egal ob Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses Fahrzeug Mängel aufweist oder ob eine Reparatur nicht vollständig bzw. ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder sogar Folgeschäden für Sie entstanden sind. Ein solches Beweissicherungsgutachten dokumentiert die Schäden an Ihrem Fahrzeug zur weiteren Verwendung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Kaskoschäden

Kaskoschäden untergliedern sich in die Schadenarten Vollkasko und Teilkasko. Es handelt sich um selbstverschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug oder Schäden durch Vandalismus, Umwelteinflüsse und Diebstahl. Dabei liegt das Weisungsrecht – abhängig vom Versicherungsvertrag – in der Regel beim Versicherer. Auf Nachfrage ist es teilweise auch möglich, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen.

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Reparaturbestätigungen

Eine Reparaturbestätigung ist ein ergänzendes Dokument zum Schadengutachten. Mit einer solchen Bestätigung können Sie im Falle eines Folgeschadens oder beim Verkauf Ihres Fahrzeugs nachweisen, dass die Reparatur vollständig durchgeführt wurde. Unsere Gutachter prüfen im Anschluss an die Reparatur den Zustand Ihres Fahrzeugs und bestätigen die Instandsetzung.

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Schäden an Sonderfahrzeugen

Auch Feuerwehr-, Polizei- oder Rettungsdienstfahrzeuge, Taxen sowie LKWs, PKWs oder Transporter mit Sondereinbauten oder Sonderaufbauten sind im Alltag in Verkehrsunfälle verwickelt. Um hohe Ausfall- und Folgekosten zu vermeiden, ist es bei diesen Fahrzeugen im Schadensfall unerlässlich, umgehend zu reagieren und den Schaden zeitnah und vollumfänglich zu dokumentieren.

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Schäden an Youngtimern

Wenn ein erhaltener Youngtimer in einen Unfall verwickelt ist, führt dies häufig zu nachträglichen Diskussionen bei der Werteinstufung. Wir empfehlen deshalb in der Regel mit der Anschaffung bzw. nach Restauration eines Youngtimers immer ein Wertgutachten zu erstellen. Im Schadensfall ohne vorherige Werteinstufung ist ein Youngtimer bei unseren Gutachtern trotzdem in guten Händen – eine vollumfängliche und detaillierte Schadenkalkulation unter Berücksichtigung der zeitwertgerechten Reparatur gehört bei uns in den Umfang des Youngtimer-Schadengutachtens.

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Schäden an Oldtimern

Wie beim Youngtimer gilt selbstverständlich in fast größerem Umfang auch für den Oldtimer, dass im Anschluss an einen Unfall Fragen auftauchen, die nur schwierig zu beantworten sind. Wie steht es um die Teileverfügbarkeit der beschädigten Fahrzeugteile? Kann Ihr Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand vor dem Schaden zurückversetzt werden? Haben Sie spezielle Lackstrukturen, die eine anspruchsvolle Wiederherstellung bedingen? All diese Fragen sowie den möglichen Werteinfluss des Schadens auf Ihren Oldtimer klären unsere Sachverständigen bei der Gutachtenerstellung für Sie.

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Schäden an Baumaschinen

Was tun bei einem unverschuldeter Schaden an einer Ihrer Baumaschinen? Für Schäden an Baumaschinen werden üblicherweise ebenfalls Schadengutachten angefertigt. Eine Wertbetrachtung bzw. vollumfängliche Dokumentation des Schadens ist für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit einer Reparatur unerlässlich. Ein Schadengutachten bildet die Grundlage für die Bewertung der Arbeitssicherheit der Baumaschine bzw. beschreibt den Umfang, der instandgesetzt werden muss, um die Arbeitsicherheit vollumfänglich wiederherzustellen und langfristig zu gewährleisten.
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Motorrad-Rahmenvermessungen

Nach einem Sturz, Umfaller oder Unfall bietet Ihnen eine Motorrad-Rahmenvermessung an Ihrem Zweirad die Sicherheit und Bestätigung, dass keine Strukturschäden an Ihrem Fahrzeugrahmen entstanden sind. Beim Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen ist eine Rahmenvermessung als Kontrolle auf vorhergehende Unfallschäden nützlich. Mit unserem mobilen Rahmenvermessungssystem Scheibner mega M.A.X. benötigen wir ausschließlich eine 230V-Steckdose, um die Vermessung an Ihrem Fahrzeug durchführen zu können.

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Karosserie-Vermessungen

Nach einem Verkehrsunfall bietet Ihnen eine Karosserievermessung an Ihrem Fahrzeug die Sicherheit und Bestätigung, dass keine Strukturschäden an Ihrem Fahrzeugrahmen entstanden sind. Beim Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen ist eine Karosserie- vermessung als Kontrolle für vorhergehende Unfallschäden nützlich. Mit unserem mobilen Karosserievermessungssystem Point-X benötigen wir ausschließlich eine Hebebühne, um die Vermessung an Ihrem Fahrzeug durchführen zu können.

Fehlerspeicher auslesen

Das Auslesen des Fehlerspeichers Ihres Fahrzeugs ist bei der heutigen Fahrzeugelektronik und großen Anzahl an verbauten Assistenzsystemen in vielen Fällen unumgänglich. Es spielt keine Rolle, ob der Fehlerspeicher aufgrund eines Unfalls oder aufgrund eines nicht eindeutigen Fehlerbildes ausgelesen werden muss. Das Auslesen des Fehlerspeichers ist mobil oder bei uns vor Ort möglich, wir stellen Ihnen das Protokoll zur Verfügung und beraten Sie bezüglich weiterer Schritte.

Kostenfreier Rückruf!

KFZ Schadengutachten

Unser Service-Versprechen an Sie:

   Professionelle Beratung im Bereich Gutachten für

     - PKWs, LKWs und Busse
     - Motorräder und Anhänger aller Art
     - Wohnmobile und Wohnwägen
     - Sonderfahrzeuge und Sonderaufbauten

   Kostenfreie telefonische Erstberatung unter 0741 / 94 22 06 08

   Besichtigungstermin durch einen unserer Gutachter innerhalb von 24 Stunden möglich

   Fertigstellung und Versand Ihres Gutachtens innerhalb von 72 Stunden nach Besichtigung möglich

   Umfassender Rundumservice - wir stehen Ihnen für weitere Fragen und Serviceleistungen zur Verfügung

Ratgeber Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

Ratgeber Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

Was ist der Nutzungsausfall? Wie wird dieser berechnet? Welche Voraussetzungen gibt es und welche Faktoren haben Einfluss auf die Nutzungsausfallentschädigung? Nutzungsausfallentschädigung für Motorräder? kfzgutachter-sued.de antwortet auf Ihre Fragen!

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