Technischer Dienst der GTÜ

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Der Technische Dienst der GTÜ wurde 2009 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 und 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt.

Die Leistungen des Technischen Dienstes kann Ihnen die KFZ Gutachter Süd GmbH im Verbund mit dem GTÜ-Netzwerk anbieten.

Vollgutachten nach §21 StVZO

Für die Zulassung von

  • Importfahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung
  • Fahrzeugen ohne Fahrzeugpapiere, die länger als sieben Jahre stillgelegt sind, und
  • die Zulassung von Importfahrzeugen, die außerhalb der EU bereits im Verkehr befindlich waren

ist in Deutschland ein „Vollgutachten“ erforderlich. Die Begutachtung im Rahmen des §21 StVZO führen unsere Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ für Sie durch.

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Welche Dokumente werden für die Einzelabnahme benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen hängen vom individuellen Einzelfall ab. Sie haben Interesse an einer Einzelabnahme? Dann senden Sie uns gerne vorab die bisherigen Fahrzeugpapiere, eine Liste der Änderungen, ein Übersichtsbild des Fahrzeugs, Fotos der Änderungen sowie ggfs. vorhandene Unterlagen und Prüfberichte per E-Mail an info@kfzgutachter-sued.de und wir teilen Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen benötigt werden bzw. welche Prüfungen erforderlich sind.

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Was kostet eine Einzelabnahme?

Die Kosten für die Einzelabnahme hängen vom tatsächlichen Aufwand bei der Begutachtung und Prüfng ab. Nach Einsendung der Unterlagen zur Erstprüfung erhalten Sie von uns auch Ihren voraussichtlichen Preis mitgeteilt.

Einzelabnahme nach §19(2) StVZO i.V.m. §21 StVZO

Sowohl

  • Fahrzeugumbauten
  • Aufbauten
  • individuelles Tuning
  • ehemalige Sonderfahrzeuge
  • Änderungen der Fahrzeugart oder
  • Wohnmobilumbauten

erfordern eine besondere Abnahme sowie besondere Nachweise. Die sogenannten Einzelabnahmen führen die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ für Sie durch, um eine erloschene Betriebserlaubnis nach §19(2) StVZO wiederzuerlangen.

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Welche Dokumente werden für die Be­gutachtung zur Erlangung einer Einzel­genehmigung benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen hängen vom individuellen Einzelfall ab. Sie haben Interesse an einem Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung? Dann senden Sie uns gerne vorab alle verfügbaren Informationen per E-Mail an info@kfzgutachter-sued.de und wir teilen Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen benötigt werden bzw. welche Prüfungen erforderlich sind.

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Was kostet eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelgenehmigung?

Die Kosten hängen vom tatsächlichen Aufwand bei der Begutachtung und Prüfng ab. Nach Einsendung der Unterlagen zur Erstprüfung erhalten Sie von uns auch Ihren voraussichtlichen Preis mitgeteilt.

Einzel­ge­nehmi­gung nach Artikel 44/45 VO(EU) 2018/858

Sie sind Hersteller oder Importeur von

  • Nutzfahrzeugen
  • PKW
  • Anhängern

oder Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und benötigen eine Genehmigung für diese Fahrzeuge?

Wir, als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes, unterstützen Sie im Namen der GTÜ gerne bei der Erstellung der notwendigen Gutachten und Dokumentationen, damit Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Ihrer Nähe bzw. beim Kraftfahrtbundesamt genehmigen lassen können. Der vorherige §13 EG-FGV wurden abgelöst durch die Begutachtungen nach Artikel 44 bzw. Artikel 45 der VO(EU) 2018/858.

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Welche Dokumente werden für die Begutachtung zur Erlangung einer Einzelgenehmigung benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen hängen vom individuellen Einzelfall ab. Sie haben Interesse an einm Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung? Dann senden Sie uns gerne vorab alle verfügbaren Informationen per E-Mail an info@kfzgutachter-sued.de und wir teilen Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen benötigt werden bzw. welche Prüfungen erforderlich sind.

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Was kostet eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelgenehmigung?

Die Kosten hängen vom tatsächlichen Aufwand bei der Begutachtung und Prüfung ab. Nach Einsendung der Unterlagen zur Erstprüfung erhalten Sie von uns auch Ihren voraussichtlichen Preis mitgeteilt.

§70 StVZO Ausnahme-
­gut­achten

Sie sind Hersteller oder Halter von 

  • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit sehr hohem Gewicht
  • Spezialtransportern mit Überlänge oder Überbreite
  • land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit besonderen Eigenschaften oder
  • Fahrzeugen mit sehr hohen Achslasten?

Für diese Abweichungen bei den rechtlichen Anforderungen gibt es feste Spielregeln, wie damit zu verfahren ist.

Das ist der Inhalt des §70 StVZO. Hier werden Gutachten gefordert, die die Abweichungen definieren, die technische Eignung der Fahrzeuge absichern und Gegenmaßnahmen definieren, die eine möglichst gefahrlose Teilnahme dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr ermöglichen. Diese Gutachten sind im nächsten Schritt die Arbeitsgrundlage für die jeweils zuständigen Behörden, um die nötige Ausnahmegenehmigung zu erstellen.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge und Fahrzeugteile

Sie benötigen als Hersteller von z. B.

  • selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Fahrwerkstieferlegungen
  • Austauschfederbeinen
  • Lenkungsdämpfern
  • Fußrasten
  • Sonderrädern
  • Windschildern

eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Typen nach nationalem Recht (StVZO)? Wir erstellen Ihnen das benötigte Gutachten und führen die erforderlichen Prüfungen durch, zum Beispiel gemäß § 22 StVZO für Teile, die eine technische Einheit bilden, welche im Genehmigungsverfahren selbstständig behandelt werden. Die GTÜ unterstützt bei allen relevanten Themen von Anfang Bis Ende, so dass Ihre Kunden ihre Fahrzeuge mit verschiedensten Teilen aufrüsten können.

Teilegutachten

Sie sind Tuner oder Hersteller von Fahrzeugteilen wie:

  • Tieferlegungen
  • Sportauspuffanlagen
  • Spoiler und Luftleiteinrichtungen, Bodykits
  • Leistungssteigerungen für Motoren
  • Bremsanlagen

Die GTÜ erstellt Teilegutachten sowie Teilegenehmigungen (ABE, EG-/ECE-Genehmigungen).

Hierbei arbeitet die GTÜ mit renommierten Prüflaboren und Hochschulen zusammen und kann dadurch deutschlandweit Teileprüfungen im näheren Umfeld durchführen. Hersteller von Fahrzeugteilen müssen ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem nachweisen. Dies ist durch eine Verifizierung oder ISO-9001-Zertifizierung mit Nachweis der genehmigungsrelevanten Anforderungen möglich. Gerne unterstützen wir Sie über die GTÜ Certification GmbH hierbei.

Typgenehmigung

Sie sind Fahrzeughersteller und wollen eine ganze Fahrzeugserie auf Europas Straßen zulassen und brauchen dafür eine Genehmigung nach nationalen, EG- oder ECE-Vorschriften?

Wir beraten und unterstützen Sie bei allen dafür relevanten Themen, wie zum Beispiel:

  • Homologation (Prüfen von Fahrzeugen und Erstellen von Herstellerdokumentationen)
  • Gesamtbetriebserlaubnis für Fahrzeuge der Klassen M, N, O, L und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Genehmigungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

ADR-Zu­lassungs­bescheini­gung

Sie benötigen als ADR-Fahrzeugbauer oder ADR Spediteur eine ADR Zulassungsbescheinigung für ein neues Fahrzeug oder als Ersatz für eine abgelaufene Zulassungsbescheinigung?

Sprechen Sie uns an, unsere Unterschriftsberechtigten stellen diese für Sie aus.

Anfangsbewertung

Sie produzieren Einzelfahrzeuge in großer Stückzahl?

Vielleicht ist es für Sie interessant diese Fahrzeuge über eine nationale Kleinserie, eine EG-Kleinserie oder gar eine uneingeschränkte Typgenehmigung genehmigen zu lassen.

Jeder Hersteller, der erstmals eine Genehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (Genehmigungszeichen e1) beantragen möchte, muss ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen, das den Vorgaben des KBA genügt. Dieses Verfahren wird Anfangsbewertung genannt und kann durch die GTÜ Certification GmbH als Technischer Dienst der Kategorie C durchgeführt werden.